Energiemarkt aktuell – Informationen für unsere Kunden

Die aktuelle Situation auf den Energiemärkten wird gerade überall diskutiert. Viele Kundinnen und Kunden haben dazu Fragen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen auf unserer Seite zur aktuellen Energiemarktsituation  zusammengestellt.

Top-Thema

Dezemberhilfe Gas

Mit einer Einmalzahlung für Gas- und Wärmekunden werden im Dezember 2022 die Verbraucher in Deutschland von hohen Energiepreisen entlastet. So hat es der Bund im November beschlossen.

Unsere Kundinnen und Kunden werden selbstverständlich von der einmaligen finanziellen Soforthilfe im Dezember profitieren. Wir buchen den Dezember-Abschlag nicht ab. Wenn Sie Ihre Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember einmalig aussetzen. Falls der Abschlag doch gezahlt wird, entsteht Ihnen kein Nachteil, wir verrechnen den Betrag dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung. Die Finanzierung der Soforthilfe Dezember übernimmt der Staat. 

Aktuell

Soforthilfe Dezember

Was ist geplant und was muss ich tun, um die finanzielle Entlastung zu erhalten?

Profitieren sollen von der Winterhilfe private Gas- und Fernwärmekunden. Ihnen sowie kleinere und mittelständische Unternehmen (unter 1,5 Mio. kWh Gasverbrauch im Jahr) wird die Abschlagszahlung ihres Energieversorgers im Dezember erlassen. Konkret: im Dezember muss für Gas und Wärme keine Abschlagszahlung bezahlt werden. Stattdessen leistet der Bund eine Zahlung direkt an die Versorger. 

Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.  Mieter sollen zu dem Zeitpunkt unterstützt werden, wenn sie durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. 

Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.

Der im September prognostizierte Jahresverbrauch und die daraus resultierende Abschlagszahlung wurde anhand des im September geltenden Arbeits- und Grundpreises errechnet. Daher kann die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung der Soforthilfe Dezember abweichen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

Die Winterhilfe für Gas- und Wärmekunden bedeutet, dass im Dezember 2022 die Abschlagszahlung entfällt.

SEPA-Lastschrifteinzug
Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts tun. Im Dezember wird keine Abbuchung des Abschlags für Gas und Wärme erfolgen.

Überweisung oder Dauerauftrag

  • Sie können Ihre Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember einmalig aussetzen. Bitte denken Sie daran, den Dauerauftrag für Januar wieder zu aktivieren.
  • Oder Sie lassen den Dauerauftrag normal weiterlaufen und überweisen Ihren monatlichen Abschlag wie gewohnt. In diesem Fall wird die Gutschrift aus der Soforthilfe in Ihrer nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Nein. Es erfolgt keine Auszahlung des Soforthilfebetrages an die Kunden. Der Bund leistet die Zahlung direkt an die Versorger. Deshalb müssen Sie im Dezember keinen Abschlag bezahlen.

Wenn Sie Ihren Abschlag bereits bezahlt haben, wird er Ihrem Vertragskonto gut geschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Bitte beachten Sie dabei: Die Winterhilfe basiert auf einem besonderen Berechnungsmodell, das der Gesetzgeber vorgegeben hat. Darum kann es zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe Ihrer Abschlagszahlung kommen. In Ihrer Jahresrechnung wird dies automatisch von uns berücksichtigt und entsprechend verrechnet.

Als Mieter zahlen Sie das Gas über die Nebenkosten. In der Regel besteht das Vertragsverhältnis  zwischen dem Vermieter und dem Energieversorger, zwischen diesen beiden erfolgt auch die Abrechnung.  Sie erhalten dann von ihrem Vermieter die staatliche Gutschrift umgelegt auf die Betriebskostenrechnung für 2022. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Vermieter. 

Aktuell

Entlastungspakete und Preisdeckel für Gas und Strom

Verbraucher und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür will die Bundesregierung mit Preisbremsen sorgen. Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden.

Die Entlastung bei den Gas- und Strompreisen erfolgt in einem Zwei-Stufen-Modell

2023 soll in einer zweiten Stufe Anfang des Jahres die Strom- und ab März die Gaspreisbremse umgesetzt werden. Geplant ist die Kosten für Energie auf einen Höchstbetrag für den Basis-Bedarf zu deckeln. Alles, was über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird den Versorgern mit der Abschlagszahlung verrechnet.

Derzeit ist noch nicht klar, wie der Gesetzgeber die Gas- und Strompreisbremse umsetzt. Sobald es verbindliche Regelungen zu den jeweiligen Entlastungen gibt, werden wir diese selbstverständlich an Sie weitergeben.

Gut zu wissen

Gemeinsames Energie sparen in Wirtschaft und privaten Haushalten ist das Gebot der Stunde, um gut durch den Winter zu kommen.  Das wichtigste Instrument ist dabei immer noch der sparsame Umgang mit Gas

So kann beispielsweise das Absenken der Raumtemperatur um 1° Celsius bis zu sechs Prozent des Gasverbrauchs einsparen.

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland

Zu Jahresbeginn 2022 stammte das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel aus drei Ländern: Russland (etwa 55%), Norwegen (30%) und den Niederlanden (12%). Aus Deutschland selbst kommt kaum noch Gas. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren. Laut dem "Dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit" kamen Ende Juni noch 26 Prozent des von Deutschland importierten Erdgases aus Russland. Inzwischen hat Russland seine Lieferung nach Deutschland eingestellt. Die weggefallenen russischen Mengen wurden zuletzt durch höhere Liefermengen aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssigastankern und Energieeinsparugen ausgeglichen. 

Aktuell

Die neuen Gasumlagen

Ab Oktober werden befristete Gasumlagen eingeführt, um die Wärme- und Energieversorgung in den kommenden Monaten zu sichern. 

Die Gasbeschaffungsumlage war eine Idee der Bundesregierung, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Vorgesehen war die Einführung zum 1. Oktober 2022. Am 29. September hat die Bundesregierung ihre Pläne zurückgenommen und stattdessen alternative Maßnahmen vorgestellt. Die angekündigte Preiserhöhung gilt durch die Rücknahme nicht mehr. 

Die Speicherumlage und die Bilanzierungsumlage sind von der Rücknahme nicht betroffen und haben weiterhin Bestand. 

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden ab 1. Oktober bis zum 1. April 2024  über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt.  Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent. Den aktuellen Gesamtspeicherstan in Deutschland finden Sie jederzeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur

Die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Ct/kWh. Die Anpassung ist alle sechs Monate möglich. Es gibt für die erste Umlageperiode eine Ausnahme: Hier ist eine Anpassung bereits nach drei Monaten, also am 31.12.2022, möglich. Festgelegt ist die Speicherumlage im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35. 

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. 

Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.

Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage erhoben. Bis zum Ende des Jahres beträgt sie 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. 

Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit 2015, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. 

Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Um die betroffenen Gaskunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen.

Versorgungssicherheit

Notfallplan Gas

Um eine sichere Gasversorgung in Deutschland zu gewährleisten gibt es den Notfallplan Gas. Dieser kennt drei Eskalationsstufen. Momentan gilt die zweite Stufe – die sogenannte Alarmstufe. 

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ soll eine sichere Gasversorgung gewährleisten. Er kennt drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

1. Frühwarnstufe - ausgerufen am 30.3.2022 

Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen.  Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. 

2. Alarmstufe - ausgerufen am 23.6.2022

In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung die Gasversorgungslage genau, in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher. Die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur erhöhen sich: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge. 

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz. 

Die Alarmstufe ermöglicht es außerdem weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli 2022 hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können freiwerdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden. 

Privatkunden gelten nach dem Gesetz als "besonders geschützt", für sie hat das Ausrufen der Alarmstufe zunächste keine unmittelbare Ausrufung. Aber auch private Haushalte sind aufgerufen, Energie einzusparen.

3. Notfallstufe

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und  verteilung eingreifen. Ziel ist es, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien  der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. 

Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. Je nach Schweregrad kann auch sofort die Alarm- oder Notfallstufe festgestellt werden.

FAQ-Liste Notfallplan Gas (PDF, 777 KB)
 

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet, aber angespannt. Die Marktakteure, also auch wir, sind aufgefordert uns um eine Entspannung der Lage zu bemühen. 

Bestimmte Verbrauchergruppen werden besonders geschützt

Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und wird zum „Bundeslastverteiler“. In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern kann sie Bezugsreduktionen verfügen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber besonders geschützt. Zu diesen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Energiepreise einfach erklärt

Ihr Gaspreis setzt sich aus 3 Bestand­teilen zusammen

24 % *

Steuern und Abgaben und CO2-Preis

Ein großer Teil des Gaspreises besteht aus staatlich veranlassten Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese werden von allen Gaskundinnen und -kunden über den Gaspreis getragen.

10 % *

Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb

Für die Nutzung und Wartung der Gasnetze sowie der Gaszähler erheben der Netz- und der Messstellenbetreiber die für alle Gasvertriebe geltenden Entgelte.

65 % *

Gasbeschaffung, Vertrieb

Nur dieser Kostenbestandteil ist der Versorgeranteil und wird durch den Wettbewerb im Gasmarkt bestimmt. 

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises in Deutschland eines durchschnittlichen Ein-Familienhauses mit Erdgas-Zentralheizung (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., April 2022. )

Welchen Anteil haben die staatlich veranlassten Kosten am Gaspreis?

0,546 Cent pro kWh

Kosten für Emissionszertifikate („CO2-Preis“)

0,55 Cent pro kWh

Energiesteuer

0,03 Cent pro kWh

Konzessionsabgabe

Ab 1. Oktober zusätzlich

0,57 Cent pro kWh

SLP Bilanzierungsumlage

0,059 Cent pro kWh

Speicherumlage

_______________________________________________________________

zzgl. 7 % Umsatzsteuer

Auf alle Bestandteile des Gaspreises (befristete Reduzierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024, anstatt 19 %)

Die Angaben beziehen sich auf Kundinnen und Kunden mit Standard-Last-Profil (SLP), das sind i.d.R. Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh.

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestand­teilen zusammen

24 % *

Steuern und Abgaben und CO2-Preis, Umlagen und Mehrbelastungen

Ein großer Teil des Gaspreises besteht aus staatlich veranlassten Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese werden von allen Gaskundinnen und -kunden über den Gaspreis getragen.

22 % *

Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb

Für die Nutzung der Gasnetze, den Transport und die Verteilung von Gas, erheben die Netzbetreiber die für alle Gasvertriebe geltenden Netzentgelte.
Für den Betrieb der Gaszähler erheben die Messstellenbetreiber zudem die für alle Gasvertriebe geltenden Entgelte für den Messstellenbetrieb. Diese sind in der Regel Bestandteil des Gaspreises, soweit der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber ist und kein anderer beauftragt wurde.

39 % *

Gasbeschaffung und Vertrieb

Nur dieser Kostenbestandteil ist der Versorgeranteil und wird durch den Wettbewerb im Gasmarkt bestimmt. Die Kosten entstehen für den Gaseinkauf, die Verwaltung und den Vertrieb.

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises in Deutschland eines durchschnittlichen Ein-Familienhauses mit Erdgas-Zentralheizung (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., April 2022. )

Welchen Anteil haben die staatlich veranlassten Kosten am Strompreis?

0,546 Cent pro kWh

Kosten für Emissionszertifikate („CO2-Preis“)

0,55 Cent pro kWh

Energiesteuer

0,03 Cent pro kWh

Konzessionsabgabe

Ab 1. Oktober zusätzlich

0,57 Cent pro kWh

SLP Bilanzierungsumlage

0,059 Cent pro kWh

Speicherumlage

_______________________________________________________________

zzgl. 7 % Umsatzsteuer

Auf alle Bestandteile des Gaspreises (befristete Reduzierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024, anstatt 19 %)

Die Angaben beziehen sich auf Kundinnen und Kunden mit Standard-Last-Profil (SLP), das sind i.d.R. Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh.

Was Sie tun können

Wie lange die  angespannte Energielage andauern wird ist aktuell nicht absehbar. Ein bewusster Umgang mit Energie und die Anpassung Ihres Abschlags sind die Mittel, um  ihre Situation abzufedern und eine Nachzahlung zu vermeiden. 

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Die Entlastung bei den Gas- und Strompreisen erfolgt in einem Zwei-Stufen-Modell:

In einer ersten Stufe werden die Kunden im Rahmen der Soforthilfe im Dezember 2022 entlastet. 2023 soll in einer zweiten Stufe ab März die Strom- und Gaspreisbremse umgesetzt werden. Geplant ist die Kosten für Energie auf einen Höchstbetrag für den Basis-Bedarf zu deckeln. Alles, was innerhalb eines festgelegten Verbrauchskontingents über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird den Versorgern mit der Abschlagszahlung verrechnet, innerhalb eines festgelegten Verbrauchskontingents für

Derzeit ist noch nicht klar, wie der Gesetzgeber die Gas- und Strompreisbremse umsetzt. Sobald es verbindliche Regelungen zu den jeweiligen Entlastungen gibt, werden wir diese selbstverständlich an Sie weitergeben.

Gut zu wissen

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Die Entlastung bei den Gas- und Strompreisen erfolgt in einem Zwei-Stufen-Modell:

In einer ersten Stufe werden die Kunden im Rahmen der Soforthilfe im Dezember 2022 entlastet. 2023 soll in einer zweiten Stufe ab März die Strom- und Gaspreisbremse umgesetzt werden. Geplant ist die Kosten für Energie auf einen Höchstbetrag für den Basis-Bedarf zu deckeln. Alles, was innerhalb eines festgelegten Verbrauchskontingents über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird den Versorgern mit der Abschlagszahlung verrechnet, innerhalb eines festgelegten Verbrauchskontingents für

Derzeit ist noch nicht klar, wie der Gesetzgeber die Gas- und Strompreisbremse umsetzt. Sobald es verbindliche Regelungen zu den jeweiligen Entlastungen gibt, werden wir diese selbstverständlich an Sie weitergeben.

Gut zu wissen

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